Allgemeine Mietbedingungen
1. Der Mietvertrag kommt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis/Reisepass zustande.
2. Mit der Übergabe des Mietgegenstandes, einschließlich Zubehör, geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf den Mieter über. Alle Mietgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten.
3. Bei Minderjährigen erfolgt eine Anmietung nur durch die gesetzlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen.
4. Die Miete ist vor der Abfahrt zu entrichten.
5. Der Mietgegenstand ist in einem technisch mangelfreien Zustand und wird regelmäßig gewartet.
6. Schäden an oder mit dem Mietgegenstand und Diebstahl sind dem Vermieter zu melden.
7. Für etwaige Schäden, Unvollständigkeit oder Diebstahl haftet der Mieter
8. Mit Rückgabe des Mietgegenstandes wird dieser auf etwaige Schäden und Vollständigkeit geprüft.
9. Bei fehlender Rückgabe des Mietobjekts wird eine Verlustanzeige erstattet.
10. Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass eventuell generierte Fotos von Ihm zu Werbezwecken und in der Presse von RETO genutzt werden können. Ein monetärer Anspruch seitens des Mieters entsteht hierdurch nicht.
11. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad ausschließlich unter Berücksichtigung seines körperlichen und geistig einwandfreien Wohlbefindens zu nutzen.
12. Das E-Bike ist bis zu 130 kg belastbar.
Pflichten der Mieter
1. Der Mieter verpflichtet sich, die E-Bikes pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an sicheren Orten im verschlossenen Zustand abzustellen. Die E-Bikes müssen außerhalb geschlossener Räume an einem feststehenden Gegenstand (z.B. feste Ständer) mit den vermieteten Schlössern am Fahrradrahmen gesichert werden.
2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit auftretende Mängel bei Wiedergabe des E-Bikes, dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen.
3. Der Mieter ist verpflichtet, die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten.
Reparaturen
1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf deren Verschulden beruht. Für letztere Umstände sind die Mieter verantwortlich.
2. Bei Schäden wie z. B. Schlauch- und Reifendefekte tragen die Mieter die Kosten.
3. Für fehlende, beschädigte und verlorene Teile werden die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
4. Bei Defekten am Fahrrad, die eine Weiterfahrt nicht zulassen, ist umgehend der Viermieter zu benachrichtigen.
Unfall/ Diebstahl
1. Der Mieter verpflichtet sich die Polizei und den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein E-Bike in einen Unfall verwickelt wurde, oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall haben die Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
2. Der Mieter bestätigt, dass alle Benutzer des E-Bikes krankenversichert sind oder für die Kosten der ärztlichen Behandlung selbst aufkommen.
3. Die Fahrräder sind nicht gegen Unfall, unbefugte Benutzung und Diebstahl versichert.
Haftung
1. Der Mieter haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
2. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des E-Bikes und für Schäden, die durch die Nutzung des E-Bikes entstanden sind sowie für die Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten.
3. Der Mieter sollte selbst ausreichend versichert sein. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personenschäden des Mieters sowie Dritter die an Schäden beteiligt sind.
Übergabe
Das E-Bike ist in einem verkehrssicheren, technisch mangelfreien Zustand und betriebsbereit. Der Mieter hat sich durch eine Probefahrt davon überzeugt. Der Mieter wurde die Bedienung des E-Bikes eingewiesen. Sollten Schäden auftreten, ist dies dem Vermieter bei der Rückgabe zu melden.
Bitte fahren Sie vorsichtig und benutzen Sie einen Fahrradhelm!